Mit Verfügung vom 11. Februar 2021 wurde die Strafuntersuchung auf die Tatvorwürfe gemäss den Anklageziffern I.2 bis I.4. ausgedehnt (UA act. 71). Am 21. Juli 2021 wurde der Beschuldigte in Anwesenheit seines zwischenzeitlich eingesetzten amtlichen Verteidigers erneut von der Polizei bzw. am 17. November 2021 an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung zu sämtlichen Tatvorwürfen befragt, wobei der Beschuldigte den in Anklageziffer I.1. angeklagten Sachverhalt wiederum nicht in Abrede stellte (UA act. 205 ff.).