Axt und acht Minigrip-Beutel mit Marihuana sichergestellt wurden (UA act. 106 ff.). In der anschliessenden Einvernahme räumte der Beschuldigte ein, während der letzten drei Jahre im Darknet nach kinderpornografischem Material gesucht, solches konsumiert und zum späteren Konsum gespeichert zu haben. Auf die Siegelung der beschlagnahmten Geräte verzichtete er ausdrücklich (UA act. 185, 195 ff.). Mit Verfügung vom 11. Februar 2021 wurde die Strafuntersuchung auf die Tatvorwürfe gemäss den Anklageziffern I.2 bis I.4. ausgedehnt (UA act. 71).