2.4.2.1. Zeitgleich mit der Eröffnung des vorliegenden Strafverfahrens (UA act. 63) erliess die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl (UA act. 64 f.). Gestützt darauf vollzog die Kantonspolizei am 25. August 2020 am Wohnort des Beschuldigten eine Hausdurchsuchung, anlässlich derer diverse EDV-Geräte und Datenträger, zehn Messer, eine -8-