3. 3.1. Gegen das ihm am 23. November 2021 zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 30. November 2021 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 20. April 2022 zugestellt. 3.2. Mit Berufungserklärung vom 9. Mai 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei für sämtliche Vorwürfe von Schuld und Strafe freizusprechen und vom Widerruf der bedingten Geldstrafe sowie der Anordnung eines Tätigkeitsverbots sei abzusehen. 3.3. Mit Verfügung vom 23. Mai 2022 wurde mit dem Einverständnis der Parteien gestützt auf Art. 406 Abs. 2 StPO das schriftliche Verfahren angeordnet.