Das Wurfmesser-Set (3 Messer und 1 Hülle) wird strafrechtlich nicht eingezogen. Über die definitive Rückgabe bzw. die definitive Einziehung hat die SIWAS im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens zu entscheiden. 9.3. Gestützt auf Art. 197 Abs. 6 StGB werden folgende Gegenstände eingezogen und vernichtet: - 1 Speichermedium "M.2" (Notebook "Samsung") - 1 Speichermedium "Harddisk 2.5" (Notebook "Medion")