1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 23. September 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Pornografie (tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Gewalttätigkeiten gegen Minderjährige, eventuell unter Erwachsenen), mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Sie beantragte, der Beschuldigten sei dafür mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren sowie einer Busse von Fr. 3'000.00 zu bestrafen