Die Ausführungen zum Materiellen entsprechen in weiten Teilen den Ausführungen im Parteivortrag vor Vorinstanz, wobei stellenweise Belegstellen und Argumente ergänzt wurden. Für die Berufungsantwort erscheinen 8 Stunden (statt 11 Stunden) angemessen. Der Parteivortrag knüpfte an die Berufungsantwort an. Unter Berücksichtigung eines nochmaligen kurzen Einlesens in die Fallakten erscheint für den Parteivortrag und dessen Verschriftlichung ein Aufwand von insgesamt 8 Stunden (statt 11 Stunden) als angemessen.