Für die Redaktion der schriftlichen Berufungsantwort macht der Verteidiger einen Aufwand von insgesamt 11 Stunden geltend. Hinzu kommt der Aufwand für das Aktenstudium von 7 Stunden (ohne Position vom 24. Februar 2023). Der Aufwand für das Aktenstudium (ohne Studium des - 19 -