Für das neu zu beurteilende Delikt wird eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen ausgefällt. Diese Strafe bildet die Einsatzstrafe. In einem zweiten Schritt ist die Einsatzstrafe um die widerrufene Geldstrafe von 12 Tagessätzen gemäss Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Thun, vom 14. Februar 2019 angemessen zu erhöhen. Im - 17 -