Sie ist also schon kurz nach Eröffnung der Vorstrafe im einschlägigen Bereich wieder rückfällig geworden. Unter diesen qualifizierten Umständen vermag auch der Vollzug der neuen Geldstrafe die Schlechtprognose nicht umzustossen, weshalb die mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Thun, vom 14. Februar 2019 ausgefällte bedingte Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu widerrufen ist. 6.3. Sind die widerrufene und die neue Strafe – wie vorliegend – gleicher Art, so ist gemäss Art. 46 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden.