Die Beschuldigte wurde am 14. Februar 2019 wegen Urkundenfälschung mit einer bedingten Geldstrafe bestraft. In der Zeit zwischen Dezember 2018 und Mai 2020 hat sie diverse Bankauszüge gefälscht und sich damit auch kurz nach Eröffnung dieser bedingten Vorstrafe des Betrugs schuldig gemacht, unter Verwendung gefälschter Dokumente. Sie ist also schon kurz nach Eröffnung der Vorstrafe im einschlägigen Bereich wieder rückfällig geworden.