den Schutz der Gewässer zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 13 Tagessätzen, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 500.00. Ferner erliess die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am 10. Januar 2019 einen Strafbefehl gegen die Beschuldigte wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln, was eine bedingt vollziehbare Geldstrafe von 25 Tagessätzen, Probezeit 2 Jahre, sowie eine Busse von Fr. 600.00 nach sich zog. Schliesslich bestrafte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland, Thun, die Beschuldigte am 14. Februar 2019 wegen Urkundenfälschung mit einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 12 Tagessätzen, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 150.00 (UA act. 2 f.).