4.4. Die Beschuldigte ist 63 Jahre alt. Sie wohnt alleine in einer Einzimmerwohnung in S.. Ihre beiden Töchter sind bereits erwachsen und wirtschaftlich selbständig. Sie verfügt über eine AHV-Rente von Fr. 1'710.00 und Ergänzungsleistungen von Fr. 1'209.00 pro Monat. Sie hat Schulden in der Höhe von rund Fr. 140'000.00, die noch aus ihrer Zeit als selbständig Erwerbende in der Gastrobranche stammen. Die Beschuldigte ist in medizinischer Abklärung, weil in letzter Zeit verschiedene gesundheitliche Probleme (Darm und Herz) aufgetaucht sind.