Sie hatte zwar ein bescheidenes Einkommen, weshalb es ihr nach eigenen Angaben schwerfiel, ihre Rechnungen zu begleichen. Dazu trug sie jedoch selber bei, indem sie – ohne spielsüchtig zu sein – unter anderem Geld im Grand Casino E. verspielte (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7). Auch bei einer korrekten Deklaration ihres Einkommens hätte sie mit ihrem Einkommen und ergänzender Sozialhilfe über das Existenzminimum verfügt.