unbedingten Geldstrafe bestraft wurde, kann dieser Sanktionsform nicht von vornherein eine genügende spezialpräventive Wirkung abgesprochen werden. Verschuldensmässig lässt sich zudem das neu zu beurteilenden Delikt mit einer Strafe sanktionieren, die unter der Schwelle von 180 Strafeinheiten liegt. In diesem Bereich verdient die Geldstrafe als mildere Sanktionsform gegenüber der Freiheitsstrafe den Vorzug, weshalb vorliegend auf eine Geldstrafe zu erkennen ist.