Der Beschuldigten sind überdies besondere Machenschaften vorzuwerfen, ging sie doch bei ihrer Täuschung gezielt und planmässig vor, indem sie die Kontobelege zunächst in ein Word-Dokument umwandelte, um diese bearbeiten zu können. Sodann versuchte sie, die Buchungen so darzustellen, dass es mit den Zahlen bzw. den Einnahmen und Ausgaben übereinstimmt (vgl. act. 32 f.). Schliesslich wandelte sie die Dateien wieder in das PDF-Format um, das einen gewissen Schutz vor Nachbearbeitung bietet und die Echtheit des Auszugs bzw. eine erhöhte Zuverlässigkeit suggeriert. Die Beschuldigte ging dabei systematisch und durchdacht vor. - 11 -