Die Dokumente waren objektiv dazu geeignet, den Nachweis dieser rechtserheblichen Tatsache zu erbringen, und - zumindest im Verhältnis zwischen der Beschuldigten und der Sozialbehörde - auch dazu bestimmt, diesen Beweis zu erbringen. Das PDF-Format erhöhte die Glaubhaftigkeit der Unterlagen, weil es einen gewissen Schutz vor Nachbearbeitung bietet. - 10 -