Schon ein kurzer Blick in die Bankauszüge hätte gereicht, um die geradezu stümperhaften Manipulationen zu erkennen. Das gelte umso mehr, als es sich bei der Getäuschten um eine staatliche Behörde mit erfahrenen Personen gehandelt habe. Die offensichtlichen Fehler auf den Auszügen hätten auffallen müssen. Von einer Sozialbehörde könne man erwarten, dass sie bei der Prüfung von Unterlagen ein gewisses Mindestmass an Sorgfalt an den Tag lege (Berufungsantwort, S. 4 ff.; Plädoyer, S. 3 ff.).