3. Der gewährte bedingte Vollzug der Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 des Urteils der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Thun, vom 14. Februar 2019 sei zu widerrufen und mit der neuen Strafe eine Gesamtstrafe zu bilden (vgl. Ziff. 2). 4. Der Beschuldigten seien die vollständigen Verfahrenskosten, inkl. Anklagegebühr, aufzuerlegen. 5. Die Beschuldigte sei zu verpflichten, die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzubezahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben."