2. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'100.00 -3- c) anderen Auslagen von Fr. 66.00 Total Fr. 1'966.00 Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 3. Dem amtlichen Verteidiger der Beschuldigten wird die richterlich genehmigte Entschädigung von Fr. 7'156.80 (inkl. MWST) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen."