Die so verfälschten Bankauszüge hat sie in der Folge jeweils dem Sozialdienst per E-Mail als pdf eingereicht, worauf ihr die Sozialhilfe ausbezahlt wurde. Durch die Verwendung der gefälschten Kontoauszüge hat die Beschuldigte die Gemeinde U. arglistig irregeführt und für die Monate Januar 2019 bis Mai 2020 bzw. in der Zeit von 7. Februar 2019 bis 30. April 2020 zu hohe Leistungen der Sozialhilfe bezogen. Insgesamt handelt es sich um Sozialhilfe in der Höhe von CHF 8'048.00, welche ihr nicht zustand.