Dabei hat sie zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt an ihrem Wohnort in U. Bankkontoauszüge der D. der Monate Dezember 2018 bis Mai 2020 derart abgeändert, dass sie darauf insbesondere Gutschriften aus Erwerbstätigkeit "löschte" und dadurch Lohnzahlungen verheimlichte. Die so verfälschten Bankauszüge hat sie in der Folge jeweils dem Sozialdienst per E-Mail als pdf eingereicht, worauf ihr die Sozialhilfe ausbezahlt wurde.