Betrug: Die Beschuldigte bezieht seit Januar 2019 Sozialhilfeleistungen von der Gemeinde U., wobei die erste Auszahlung am 7. Februar 2019 erfolgt ist. Aufgrund schwankender Einkommensverhältnisse hat die Beschuldigte den Sozialdienst jeweils mit E-Mail oder in persönlichen Besprechungen auf dem Laufenden gehalten. Dabei hat sie zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt an ihrem Wohnort in U. Bankkontoauszüge der D. der Monate Dezember 2018 bis Mai 2020 derart abgeändert, dass sie darauf insbesondere Gutschriften aus Erwerbstätigkeit "löschte" und dadurch Lohnzahlungen verheimlichte.