Auch wenn man die Meinungsverschiedenheiten (bezüglich die Haltung des Esels) zwischen den Ehegatten FK. und dem Beschuldigten anlässlich der Aussprache vom 16. Juli 2021 mitberücksichtigt, erscheinen die Aussagen von F. und K. nicht weniger glaubhaft, zumal der Beschuldigte das Verhältnis zu den Ehegatten FK. anlässlich der Einvernahmen vom 3. Mai 2021 und 30. Juli 2021 selber als "gut" bezeichnete (act. 24, Frage 29; act. 46, Frage 13 f.) und angab, von ihnen für eine Rettungsaktion des Esels gar einen "grossen Essenskorb" zum Dank erhalten zu haben (act. 46, Frage 14; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 12 f.).