3.2.2.5. K. gab vor Obergericht an, dass sie sich sehr gut an die Unterredung vom 16. Juli 2021 erinnern könne. Anlass für das Gespräch sei eine Meldung betreffend die Eselhaltung an das Veterinäramt gewesen. Der Beschuldigte sei auf den Privatkläger zu sprechen gekommen und habe gesagt, der andere Simpel dort vorne müsse nichts sagen, der gehe nach Rumänien um Kinder zu vergewaltigen. Sie habe dem Beschuldigten gesagt, er solle nicht so einen Seich erzählen. Der Beschuldigte habe geantwortet, er wisse es, weil er dem Privatkläger einen Privatdetektiv hinterhergeschickt habe. Dies sei der genaue Wortlaut gewesen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 8).