sei ein Simpel, der nach Rumänien reise, um Kinder zu vergewaltigen. Der Beschuldigte wisse dies, weil er einen Privatdetektiv engagiert habe. Simpel sei aber nur ein Synonym, weil F. den genauen Wortlaut nicht mehr im Kopf habe (act. 41, Frage 13). Er habe gegenüber dem Beschuldigten keine Stellung genommen und zehn Minuten nach dem Vorfall den Privatkläger informiert, weil er den Eindruck gehabt habe, dass man solche Beschuldigungen nicht ausspreche (act. 42, Fragen 20-22). Die Aussage sei vor der Haustüre des Beschuldigten erfolgt, wobei die Ehefrau von F. die Aussage bestätigen könne (act. 41, Fragen 16-18).