2.4.2.2. Bei den inkriminierten Äusserungen "Ich schlage dir die Fresse ein!", "Ich haue dir die Zähne raus!" und "Wenn du nicht herauskommst, werde ich dich schon auf der Strasse erwischen und dich verprügeln!" handelt es sich um die Androhung physischer Gewalt und körperlicher Schädigung. Nachdem der Privatkläger bereits am 5. Februar 2021 durch den Beschuldigten tätlich angegriffen und verletzt worden war (vgl. vorinstanzliches Urteil, E. 2), musste er die Verwirklichung dieser Androhungen auch in diesem Fall tatsächlich befürchten. Diesbezüglich gab der Privatkläger anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme (act.