2.3.8. Zusammengefasst bestehen für das Obergericht keine Zweifel, dass sich der Beschuldigte am 1. März 2021 zum Haus des Privatklägers begab, heftig an dessen Tür klopfte und in aufgebrachter Grundstimmung die inkriminierten Äusserungen ("Ich schlage dir die Fresse ein!", "Ich haue dir die Zähne raus!", "Komm raus du Arschloch!" und "Wenn du nicht herauskommst, werde ich dich schon auf der Strasse erwischen und dich verprügeln!") gemacht hat. Der angeklagte Sachverhalt ist daher als erstellt zu betrachten.