Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4). In diesem Zusammenhang erhielt der Beschuldigte einen vom 25. Februar 2021 datierten Brief der Gemeinde [Ortschaft], worin er aufgefordert wurde, sich als Hundehalter an die entsprechenden Pflichten zu halten (act. 24, Frage 27; act. 27). Auch wenn das Schreiben der Gemeinde [Ortschaft] gemäss Aussagen des Beschuldigten nicht der Anlass für das Aufsuchen des Privatklägers am 1. März 2021 gewesen sein soll, sondern der durch den Privatkläger deponierte Kieshaufen (act. 23, Frage 24;