2.3.5. Hinsichtlich der Motivlage des Beschuldigten ist zu konstatieren, dass es zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger wiederholt zu (nachbarschaftlichen) Streitigkeiten kam und das Verhältnis unter den Parteien gestört war (vgl. act. 16, Frage 10; act. 46, Frage 12; act. 146; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4, S. 9, S. 12 f.; Plädoyer des Beschuldigten, S. 4). Hintergrund der Differenzen war im Wesentlichen ein durch den Privatkläger auf der Strasse deponierter Kieshaufen (act. 23, Frage 24; act. 70; act. 118; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 15) sowie die Hundehaltung des Beschuldigten (act. 8; act. 16, Frage 10; act. 27; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4).