2.3. 2.3.1. Betreffend die Vorwürfe der Drohung und Beschimpfung (Strafbefehl, Straftatendossier 1, lit. b) ist unbestritten, dass sich der Beschuldigte am 1. März 2021 zum Wohnort des Privatklägers begab und an dessen Tür klopfte (act. 24, Frage 26; act. 16, Frage 10; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 14). Strittig und zu überprüfen ist demgegenüber, ob der Beschuldigte dabei die inkriminierten Äusserungen ("Ich schlage dir die Fresse ein!", "Ich haue dir die Zähne raus!", "Komm raus du Arschloch!" und "Wenn du nicht herauskommst, werde ich dich schon auf der Strasse erwischen und dich verprügeln!") gegenüber dem Privatkläger gemacht hat. - 11 -