1.3. 1.3.1. Der Privatkläger beantragt mit Berufung einen Schuldspruch des Beschuldigten wegen übler Nachrede und Beschimpfung (vgl. Strafbefehl, Straftatendossier 2). Der Privatkläger macht zudem eine Entschädigung und eine Genugtuung geltend. - 10 - 1.3.2. Der Beschuldigte beantragt mit Anschlussberufung einen Freispruch von den Vorwürfen der Drohung und der Beschimpfung (vgl. Strafbefehl, Straftatendossier 1, lit. b) und beanstandet die Strafzumessung. Schliesslich ist der Beschuldigte mit der Kostenauflage nicht einverstanden.