3.10. Am 2. August 2022 reichte der Privatkläger eine weitere Stellungnahme ein. 3.11. Mit Schreiben vom 18. August 2022 verzichtete der Beschuldigte auf eine weitere Stellungnahme. -8- 3.12. Am 8. März 2023 reichte der Privatkläger unaufgefordert eine weitere Stellungnahme mit Beilagen ein. 3.13. Mit Eingabe vom 9. März 2023 reichte der Beschuldigte Belege zu seinen finanziellen Verhältnissen ein. 3.14. Am 13. Juni 2023 fand die Verhandlung vor dem Obergericht mit der Befragung des Beschuldigten, des Privatklägers sowie der Zeugen H., F. und K. statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: