3.6. Mit Eingabe vom 13. Juni 2022 reichte der Beschuldigte eine Begründung der Anschlussberufungserklärung ein. 3.7. Mit Eingabe vom 12. Juni 2022 reichte der Privatkläger eine "detaillierte Begründung" der Berufungsanträge ein, nachdem er durch den Verfahrensleiter mit Verfügung vom 23. Mai 2022 aufgefordert worden war, seine Berufungsanträge schriftlich deutlicher zu begründen. 3.8. Mit Schreiben vom 26. Juni 2022 reichte der Privatkläger eine Stellungnahme zur Anschlussberufungserklärung des Beschuldigten ein. 3.9. Mit Datum vom 21. Juli 2022 reichte der Beschuldigte eine begründete Berufungsantwort ein.