1.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hielt nach erfolgter Einsprache des Beschuldigten am Strafbefehl fest, erklärte diesen zur Anklageschrift und überwies die Akten am 29. November 2021 an das Bezirksgericht Laufenburg zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Am 17. Februar 2022 führte der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg eine Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten, A. (fortan: Privatkläger), der Zeugin H. sowie der Zeugen F. und J. durch.