Mit diesen Aussagen hat der Beschuldigte den Privatkläger wissentlich und willentlich in dessen Anspruch, ein ehrbarer Mensch zu sein, herabgesetzt sowie den Privatkläger bei einem andern wissentlich und willentlich eines unehrenhaften Verhaltens, welches geeignet ist, dessen Ruf zu schädigen, beschuldigt. Ort: [Ortschaft], [Weg] Zeit: Freitag, 16. Juli 2021, ca. 16:30 Uhr Privatkläger: A. Strafantrag: 20. Juli 2021"