Mit diesen Aussagen hat der Beschuldigte den Privatkläger wissentlich und willentlich in dessen Anspruch, ein ehrbarer Mensch zu sein, herabgesetzt respektive den Privatkläger wissentlich und willentlich in Angst und Schrecken versetzt. c) Mehrfache Missachtung der Aufsichtspflicht als Hundehalter Art. 28 Abs. 1 lit. a TSchG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 TSchG und Art. 77 TSchV i.V.m. § 19 Abs. 1 HuG i.V.m. § 5 Abs. 1 lit. a, b, c und d HuG, § 6 Abs. 1 HuV, § 7 Abs. 1 HuV