Der Beschuldigte hat vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, jemanden durch Worte in seiner Ehre angegriffen. Der Beschuldigte drohte und beschimpfte den Privatkläger am Montag, 1. März 2021 um ca. 16.45 Uhr am [Weg] in [Ortschaft] wissentlich und willentlich mit den Worten "Ich schlage dir die Fresse ein!", "Ich haue dir die Zähne raus!", "Komm raus du Arschloch!" und "Wenn du nicht herauskommst, werde ich dich schon auf der Strasse erwischen und dich verprügeln!".