Der Beschuldigte schlug dem Privatkläger am Freitag, 5. Februar 2021 um ca. 17:30 Uhr am [Weg] in [Ortschaft] wissentlich und willentlich mehrfach, mindestens zweimal, mit Boxhieben auf Brust und Schulter. Der Privatkläger erlitt dabei Prellungen im Schulter- und Brustbereich und ein Hämatom auf der Höhe des Brustbeins. b) Drohung Art. 180 Abs. 1 StGB Der Beschuldigte hat jemanden vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt. Beschimpfung Art. 177 Abs. 1 StGB