3. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66abis StGB für 7 Jahre des Landes verwiesen. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem angeordnet. - 44 - 4. 4.1. [in Rechtskraft erwachsen] Die beschlagnahmte gefälschte Rolex wird eingezogen. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 4.2. Das beim Beschuldigten beschlagnahmte Bargeld in Höhe von Fr. 834.20 wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.