Die Verfahrenskosten sind unter Berücksichtigung der ungünstigen finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten auf Fr. 4'000.00 festzusetzen (§ 18 VKD). - 42 - 10.2. Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten ist für das Berufungsverfahren gestützt auf die anlässlich der Berufungsverhandlung vom 22. November 2022 eingereichte Kostennote, angepasst an die effektive Dauer der Berufungsverhandlung, mit gerundet Fr. 5'219.15 aus der Staatskasse zu entschädigen (Art. 135 Abs. 1 StPO i.V.m. § 9 AnwT und § 13 AnwT).