Auch finanziell oder organisatorisch ist die Familie nicht auf den Beschuldigten angewiesen. Der Beschuldigte bezahlt aktuell keinen oder nur einen symbolischen Beitrag an den Unterhalt für die Kinder, die Familie lebt vom Einkommen der Mutter (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Darüber hinaus befindet er sich bereits seit geraumer Zeit in Haft und wird es angesichts der gegen ihn ausgesprochenen Freiheitsstrafe auch noch mehrere Jahre bleiben. Für die daran anschliessende Zeit ist es im Übrigen nicht so, dass eine Landesverweisung den Kontakt zum Vater gänzlich verunmöglichen würde.