Die Ex-Frau und die gemeinsamen Söhne besuchen den Beschuldigten im Gefängnis zwar regelmässig, so ist doch zu beachten, dass der gemeinsame Haushalt bereits vor der Inhaftierung des Beschuldigten aufgehoben war. Im Scheidungsverfahren, das erst per 14. September 2021 rechtskräftig wurde, wurde der Mutter nebst der Obhut die alleinige elterliche Sorge übertragen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Auch finanziell oder organisatorisch ist die Familie nicht auf den Beschuldigten angewiesen.