Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte zwar aus, dass die Beziehung zu seiner Ex-Frau zwischenzeitlich wieder intakt sei und sie ihn im Gefängnis mit den Söhnen regelmässig besuchen würde (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Allerdings scheint die Dauerhaftigkeit dieser Beziehung vor dem Hintergrund der erst kürzlich ergangenen Scheidung und in Anbetracht der noch zu verbüssenden Strafe sowie der drohenden Ausweisung zweifelhaft. Als Verwandte leben in der Schweiz ein Bruder des Beschuldigten sowie einige Cousins.