Andererseits zeigen seine Vorstrafen wegen Betäubungsmittelhandels, dass er die Gefährdung der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen in Kauf genommen hat (vgl. MIKA Akten act. 155). Darüber hinaus wurde der Beschuldigte bereits mehrfach wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Strassenverkehr und damit wegen Straftatbeständen, die die allgemeine Verkehrssicherheit, mittelbar auch Leib und Leben schützen sollen verurteilt. Angesichts der Tatsache, dass die Delikte im Verlaufe der Zeit zunehmend an Schwere gewonnen haben, ist neben der hohen Rückfallgefahr aus dem Verhalten des Beschuldigten zu schliessen, - 37 -