Wie bereits im Kontext der Strafzumessung ausgeführt, finden sich im Strafregisterauszug des Beschuldigten daneben zwei weitere Verurteilungen wegen grober Verkehrsregelverletzung vom 28. Januar 2013 sowie wegen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern sowie Nichtmitführens von Ausweisen oder Bewilligungen vom 30. September 2021 (vgl. eingeholter Strafregisterauszug). Ausserdem sind in der Ausländerakte des Beschuldigten zahlreiche Übertretungen vermerkt. Alleine betreffend Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sind gegen den Beschuldigten acht weitere Strafbefehle ergangen (vgl. MIKA-Akten act. 71 f.; 92 f.; 106 f.; 296 f.; 385 f.; 393; 398 f.; 403 f.). Die meisten davon