7. 7.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten gestützt auf Art. 66abis StGB für die Dauer von 7 Jahren des Landes verwiesen und eine Ausschreibung im SIS angeordnet. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, es sei von einer Landesverweisung abzusehen. Er liege ein schwerer persönlicher Härtefall vor, den er im Wesentlichen mit der Situation seiner beiden in der Schweiz lebenden Söhne begründet (vgl. Plädoyer der Verteidigung, Rz. 18 ff). - 35 -