6.8. 6.8.1. Der mit Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 10. Januar 2018 gewährte bedingte Strafvollzug für die Freiheitsstrafe von 26 Monaten ist mit der Vorinstanz gestützt auf Art. 46 Abs. 1 StGB zu widerrufen (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 4.2.4).