Im Strafregisterauszug des Beschuldigten sind nebst dem Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 10. Januar 2018, mit welchem der Beschuldigte wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt worden ist, ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 28. Januar 2013 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG sowie eine Verurteilung durch das Bezirksgericht Zofingen vom 30. September 2021 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG sowie wegen Nichtmitführens von Ausweisen oder Bewilligungen gemäss Art. 99 Abs. 1 lit.