Dadurch hat er die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung verschlimmert. Da der Konkurs mangels Aktiven eingestellt worden ist, weil das Vermögen der F. GmbH nicht einmal die Verfahrenskosten deckte, ist eine exakte Bezifferung der ungedeckt gebliebenen Forderungen nicht möglich. Die im Jahr 2020 neu eingeleiteten Betreibungen summieren sich bereits ohne Berücksichtigung - 30 - der Betreibungskosten und Verzugszinse auf beinahe Fr. 20'000.00, weshalb nicht mehr von einem leichten Tatverschulden auszugehen ist.